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Förderungen

Nordrhein-Westfalen fördert Ladeinfrastruktur:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf Antrag öffentliche und nichtöffentliche Ladestation mit bis 50% der Anschaffungs- und Installationskosten ( max. 1000.- €). Bei Modellen mit Datenschnittstelle erhöht sich sich das Limit um 1500.- €.
Mit diesem Förderprogramm werden zur Zeit keine Ladestationen im privaten Bereich gefördert. Privatleute nutzen die KFW-Förderung.


Voraussetzungen:

  • Die Ladestation hat mindestens 11 kW, maximal 22 kW und eine Typ-2 Steckdose oder ein Typ-2 Ladekabel.
  • Die Ladestation wird mit erneuerbarer Energie oder selbst erzeugter PV-Energie betrieben.

Link zur Internetseite der Bezirksregierung:  Bezriksregierung Arnsberg

 

Bundesweite Förderung durch die KFW (440):

Ab dem 24.11.2020 kann bei der KFW eine Förderung für private Ladestationen beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt 900.- € pro Ladepunkt.
Nähere Informationen hier:
Link zur KFW